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Anpassung VAM@ARTEMEON im Zuge der potentiellen Außerkraftsetzung der BAIT zum 17.01.2025

  • Freitag, 31. Mai 2024
  • 2 Minuten Lesezeit
Anpassung VAM@ARTEMEON im Zuge der potentiellen Außerkraftsetzung der BAIT zum 17.01.2025

Anstehende Anpassungen in der Standardversion der VAM@ARTEMEON

Mit dieser Meldung möchten wir Sie über anstehende Anpassungen in der Standardversion der VAM@ARTEMEON informieren. Die Meldung steht in Verbindung mit unseren Kundeninformationen vom 22. Februar 2024 (DORA Rollout), 19. Januar 2024 (DORA Update) sowie 22. Juni 2023 (DORA Information).

Hintergrund: Mit dem Anschreiben zu Rundschreiben 06/2024 (BA) vom 29. Mai 2024 an die Verbände der Kreditwirtschaft hat die BaFin die Intention bekannt gegeben, die BAIT (Bankgeschäftliche Mindestanforderungen IT) mit dem Datum der Inkraftsetzung der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act), nämlich dem 17. Januar 2025, außer Kraft zu setzen.

Anpassungserfordernisse in der AGP@ARTEMEON Governance, Risk & Compliance Suite:

Aus aktueller Sicht sind zunächst keine Anpassungen der Module ISMS@ARTEMEON (Informationsverbund und Informationsrisikomanagement mit Workflows für Schutzbedarfsfeststellung, Soll-Ist-Abgleich, Register der IS-Risiken und Informationsrisiko Assessment) und BCM@ARTEMEON (Notfallmanagement mit Workflows für Business Impact Analyse, Notfall- / Geschäftsfortführungsplan, Risikoanalyse für BCM Ressourcen und Üben & Testen) erforderlich. Die geplante Außerkraftsetzung der BAIT führt jedoch zu Anpassungen in dem Modul VAM@ARTEMEON (Vertrags- und Auslagerungsmanagement). Anpassungen in VAM@ARTEMEON beziehen sich auf redaktionelle Änderungen in der initialen Einstufung eines Sachverhalts, die Validierung der zugrundeliegenden IKT-Services gem. DORA und die ohnehin bereits eingeplante Erweiterung der Auswertungen und Filterfunktionen.
Die genannten Anpassungen werden im Rahmen der planmäßigen Weiterentwicklung der AGP@ARTEMEON Plattform berücksichtigt und mit dem folgende Release der AGP Plattform bereitgestellt.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie ARTEMEON Sie bei der Bewältigung von Drittparteien-Risikomanagement, Informationsrisikomanagement und Notfallmanagement unterstützen kann, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Für Fragen, Anregungen und weiterführende Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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